Ich stimme den Urlaub mit den Eltern der von uns betreuten Kinder ab. Bei weiteren Ausfallzeiten von mir, wie Krankheit wird folgende Regelung vereinbart:
- bei langfristigen Ausfall durch andere Tagesmutter
- vertraute Personen
Liebe Eltern! Die Aufsichtspflicht der Kinder beginnt mit der Übernahme an die Tagesmutter und endet wiederum mit der Übergabe des Kindes an die Eltern, somit sind das Spielen auf dem Spielplatz der Kindertagespflege nach der Abholung ihres Kindes aus Versicherungsgründen leider nicht erlaubt.
Die Betreuungszeiten richten sich nach den Arbeitszeiten und Wegezeiten der Personensorgeberechtigten.