Kosten & Auszüge aus dem Vertrag

Ganztags bis 10 Stunden / Teilzeit bis 6 Stunden „kostenfrei“

Nach Antragstellung:
Antrag auf Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes zur Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegestelle.

Abweichende Betreuungszeiten

Geht der Betreuungsbedarf über den aufgezeigten zeitlichen Rahmen einer Ganztagsbetreuung/ Teilzeitbetreuung, betragen die Kosten zusätzlich 5,00 Euro je angebrochene Stunde.

Die zusätzlichen Stunden können nicht mit anderen Tagen aufgerechnet werden!

„Ich erhebe keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.

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Verpflegungsgeld

Das Verpflegungsgeld wird wöchentlich gezahlt und nur für tatsächlich anwesende Tage berechnet.

Die Essensabmeldung muss am selben Tag bis 8.00 Uhr oder am Vortag bis
20.00 Uhr erfolgen! Wichtig: (keine SMS) Nur anrufen!

Wir essen Frühstück, haben eine Obstpause, Mittag, Vesper und Abendbrot (bei Bedarf) und natürlich Trinken satt.

Sonderzahlungen

Gesondert berechnet werden zusätzliche Leistungen (z.B. Nutzung von entgeltlichen Veranstaltungen, Ausflüge, Kinderveranstaltungen, Indoor-Spielplätze usw.).

Urlaub - Betreuung - Aufsichtspflicht

Ich stimme den Urlaub mit den Eltern der von uns betreuten Kinder ab. Bei weiteren Ausfallzeiten von mir, wie Krankheit wird folgende Regelung vereinbart:

  • bei langfristigen Ausfall durch andere Tagesmutter
  • vertraute Personen

Liebe Eltern! Die Aufsichtspflicht der Kinder beginnt mit der Übernahme an die Tagesmutter und endet wiederum mit der Übergabe des Kindes an die Eltern, somit sind das Spielen auf dem Spielplatz der Kindertagespflege nach der Abholung ihres Kindes aus Versicherungsgründen leider nicht erlaubt.

Die Betreuungszeiten richten sich nach den Arbeitszeiten und Wegezeiten der Personensorgeberechtigten.

Kündigungsverhältnis

Eine fristlose Kündigung der Tagespflegevereinbarung ist aus wichtigem Grund möglich. Gründe sind insbesondere:

  • schwere Erkrankung
  • wenn Pflichten aus der Vereinbarung gröblichst verletzt werden
  • wenn aus Sicht des örtlichen Trägers (Jugendamt) das Wohl des Kindes nicht mehr gewährleistet ist
  • keine Gewährleistung durch pädagogische Betreuung
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